Gründe: Mit dem im
Spruch: näher bezeichneten Urteil wurde der nunmehr 50-jährige Udo K*** (im zweiten Rechtsgang abermals) des Verbrechens der Brandstiftung nach § 169 Abs. 2 StGB (in Gestalt der Beihilfe nach dem dritten Fall des § 12 StGB) schuldig erkannt, weil er um den 11.Oktober 1979 zur Verursachung einer Feuersbrunst an der damals in seinem Eigentum stehenden Villa in Wien 17., Hochweg 12 durch den (abgesondert verfolgten) Anastasios M*** am 13. Oktober 1979, wodurch eine ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25.August 1938 geborene Autobusunternehmer Walter A des Verbrechens (richtig: Vergehens) der fahrlässigen Gemeingefährdung nach § 177 Abs. 1 und Abs. 2 StGB. schuldig erkannt, weil er am 24.September 1978 in Salla als Lenker des mit 39 Personen besetzten Autobusses, Setra, Type 100 S, Kennzeichen St 445.900, dadurch, daß er für die Talfahrt auf der Gaberl-Bundesstraße (B 77) im Bereich des Straßenkilometers 8.460 (durchschnittliches ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 10. Dezember 1951 geborene Gebrauchtwagenhändler Josef A des Verbrechens der Brandstiftung als Beteiligter nach den § 12, 169 Abs. 2 StGB sowie des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach den § 15, 146, 147 Abs. (2 und) 3 StGB und der am 30. August 1955 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Edmar B des Verbrechens der Brandstiftung nach § 169 Abs. 2 StGB sowie des Verbrechens des versuchten schweren... mehr lesen...