Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der XXXX geborene Beschwerdeführer ist seit 01.10.1975 als Exekutivbeamter dem Stadtpolizeikommando XXXX zur ständigen Dienstleistung zugewiesen und seit 01.01.1982 in der Verwendungsgruppe E2a. 2. Nachdem das Landeskriminalamt Außenstelle St Pölten gegen den Beschwerdeführer Erhebungen wegen des Verdachts der Begehung von Straftaten nach §§ 156 ff StGB eingeleitet hatte, wurde dieser mit Bescheid der Dienstbehörde vom 14.12.2007 vorläu... mehr lesen...