Norm: StGB §155 Abs1
Rechtssatz: Das Fehlen eines objektiven Maßstabes für einen Wertvergleich von Leistung und Gegenleistung läßt - unabhängig von der Legalität oder Illegalität ihres Inhalts - mangels Vorliegens des normativen Merkmals eines "auffallenden Mißverhältnisses eine Beurteilung als Sachwucher nach § 155 Abs 1 StGB nicht zu. Entscheidungstexte 15 Os 1/96 Entscheidungste... mehr lesen...