RS OGH 1996/4/18 15Os1/96

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Veröffentlicht am 18.04.1996
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Norm

StGB §155 Abs1

Rechtssatz

Das Fehlen eines objektiven Maßstabes für einen Wertvergleich von Leistung und Gegenleistung läßt - unabhängig von der Legalität oder Illegalität ihres Inhalts - mangels Vorliegens des normativen Merkmals eines "auffallenden Mißverhältnisses eine Beurteilung als Sachwucher nach § 155 Abs 1 StGB nicht zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0096842

Dokumentnummer

JJR_19960418_OGH0002_0150OS00001_9600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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