Norm
StGB §155 Abs1Rechtssatz
Das Fehlen eines objektiven Maßstabes für einen Wertvergleich von Leistung und Gegenleistung läßt - unabhängig von der Legalität oder Illegalität ihres Inhalts - mangels Vorliegens des normativen Merkmals eines "auffallenden Mißverhältnisses eine Beurteilung als Sachwucher nach § 155 Abs 1 StGB nicht zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0096842Dokumentnummer
JJR_19960418_OGH0002_0150OS00001_9600000_003