Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde David P***** des Verbrechens des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 19. Juni 2004 mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz im einverständlichen Zusammenwirken mit zumindest vier Mittätern versucht hatte, durch Umstellen sowie die Drohung, die Nachgenannten „zusammenzuschlagen", dem Maximilian S***** und dem Christian S***** deren Mobiltelefone abzunötigen. Mit dem angefochtenen Urteil wu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil (das auch die Ausfertigung eines Ausscheidungsverfügung nach § 57 StPO enthält) wurde der Angeklagten Kristian K***** der Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (A), des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 130 erster Fall StGB (B/I), des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 erster Fall StGB (B/II) sowie der Vergehen der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (C) und der Urkundenunterdrückung nach ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Joachim S***** (zu 1./) des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB und (zu 2./) des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB schuldig erkannt und hiefür zu zehn Monaten Zusatz-Freiheitsstrafe, wovon acht Monate bedingt nachgesehen wurden, verurteilt. Inhaltlich des Schuldspruchs hat er am 18.Oktober 1990 in Voitsberg dadurch, daß er Manfred K***** 1./ dessen Uhr entriß und an sich nahm, mit Gewalt gegen dessen Person eine f... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 24.Dezember 1962 geborene Hilfsarbeiter Wolfgang K*** des Verbrechens des Raubes nach dem § 142 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hatte er am 10.Februar 1989 in Innsbruck dem Maximilian K*** mit dem Vorsatz, sich durch die Sachzueignung unrechtmäßig zu bereichern, 1./ mit Gewalt gegen die Person und durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben, indem er ihm eine Ohrfeige versetzte, ihn an der Brust erfaßte und "umh... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann Erich L*** des Verbrechens des Raubes nach dem § 142 Abs. 1 StGB sowie der Vergehen der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB und der Sachbeschädigung nach dem § 125 StGB schuldig erkannt. Laut Punkt I/ des Schuldspruchs nötigte der Angeklagte am 3. März 1988 in Wien Hermann P*** durch Versetzen von Schlägen und durch die Drohung, ihn zu schlagen, mithin mit Gewalt gegen seine Person und durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 22.Oktober 1940 geborene Hilfsarbeiter Franz A 1.) des Verbrechens des Raubes nach dem § 142 Abs 1 StGB und 2.) des Vergehens des Diebstahls nach dem § 127 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Nach den Urteilsannahmen liegt ihm zur Last, jeweils mit dem Vorsatz, sich unrechtmäßig zu bereichern, zu 1.) am 21.Jänner 1977 der 63-jährigen Pensionistin Christine B mit Gewalt, indem er sie gegen die Hand schlug und ihr die Plastikhandtasche mit de... mehr lesen...