Gründe: Die zuletzt beschäftigungslos gewesenen Karl Alois A und Franz Josef B (nicht C; siehe die Unterschriften im Akt, insbesonders ON. 10, 13, 16) wurden des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten schweren gewerbsmäßigen (richtig: gewerbsmäßigen schweren) Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs.1 und 2 Z.1, 128 Abs.2, 129 Z.1 und 2, 130, zweiter Satz, und 15 StGB (I) sowie des Vergehens des Betrugs nach § 146 StGB (IV), überdies A des Vergehens der mittelbaren unr... mehr lesen...