Gründe: Der am 25.Juni 1956 geborene iranische Staatsbürger Mehran B*** wurde des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143, zweiter Fall, StGB. schuldig erkannt. Nach dem Wahrspruch der Geschwornen hat er am 30.September 1984 in Teheran zusammen mit fünf gesondert verfolgten Landsleuten durch Fesseln und Knebeln des Gholam Hossein M***, seines Sohns Hamid M*** sowie weiterer Familienangehöriger und durch die Drohung mit dem Umbringen, weiters, indem sie zu Hamid M***, den sie freili... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 21.Juni 1963 geborene und zuletzt beschäftigungslos gewesene Anton B*** auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des versuchten Mordes nach den §§ 15, 75 StGB (Punkt I), des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach den §§ 15, 142 Abs 1, 143 (erster und zweiter Fall) StGB (Punkt II), des Vergehens des versuchten Ansammelns von Kampfmitteln nach den §§ 15, 280 Abs 1 StGB (Punkt III), des Verbrechens des teils ... mehr lesen...