Norm: ABGB §1156StGB §136 Abs4StGB §141 Abs3 CStGB §166 Abs1
Rechtssatz: Der Begriff der Hausgemeinschaft ist (im Gegensatz zu dem der Lebensgemeinschaft) vom zeitlichen Moment unabhängig. Ein bloßer Besuch reicht dafür allerdings nicht, wohl aber ein befristeter (hier: vierzehn Tage) Urlaub. Entscheidungstexte 13 Os 65/79 Entscheidungstext OGH 21.06.1979 13 Os 65/79 Veröf... mehr lesen...