Norm: StGB §70 Abs1StGB §128 Abs2 Z1StGB §129 Abs2StGB §130 Abs2StGB §130 Abs3
Rechtssatz: Auch nach § 129 Abs 2 Z 1 StGB qualifizierte Diebstähle sind taugliche Vortaten (§ 70 Abs 2 Z 3 StGB) für die Annahme der Gewerbsmäßigkeitsqualifikation nach § 130 Abs 2 StGB eines nach § 129 Abs 1 StGB qualifizierten Diebstahls. Entscheidungstexte 14 Os 50/18m Entscheidungstext OGH 03.07.2018 ... mehr lesen...
Norm: StGB §70StGB §130 Abs2
Rechtssatz: „Solche Taten“ iSd § 70 Abs 1 Z 3 StGB meint die Verwirklichung jenes Tatbestands, dessen gewerbsmäßige Begehung geprüft wird. Im Fall des § 130 Abs 2 StGB hat sich diese Prüfung auf (irgend-)eine der dort nebeneinander gleichwertig genannten Qualifikationen des § 128 Abs 1 (Z 1 bis 5) StGB und des § 129 Abs 1 (Z 1 bis 4) StGB zu beziehen. Jede der in einer dieser Begehungsformen verwirklichten – dadurch... mehr lesen...