Gründe: In der Nummer 12 des periodischen Druckwerks "K*** E***" vom 13. Dezember 1982 erschien unter der Überschrift "keine SP-Beiträge mehr für die "K*** Z***"" ein nicht unterfertigter Leserbrief, der unter anderem folgende Passage enthielt: "Solange sich nämlich SP-Spitzen darum drängeln oder gedrängt werden, sonntägliche Episteln für dieses blau-schwarz-orientierte kleinformatige Blatt zu schreiben und damit ein wenig zu den Mäntelchen der angeblichen Unabhängigkeit beitragen... mehr lesen...
Norm: MedienG §6StGB §111StGB §114
Rechtssatz: Auch Politiker und Medien haben Anspruch auf Schutz ihres guten Rufes, es sei denn, daß an der Kontrolle ihres (kritisierten) Tuns ein berechtigtes Interesse der Allgemeinheit besteht. Insoweit müssen sie sich die Abwägung ihres persönlichen Anliegens auf Ehrenschutz gegen das Interesse der Öffentlichkeit an einer freien Diskussion (unter Umständen auch über ihr Handeln in privater Eigenschaft) gef... mehr lesen...
Norm: MRK Art10 Abs2 IV4aStGB §111StGB §114
Rechtssatz: Eine sinngerechte Auslegung des Art 10 MRK läßt es nicht zu, die Grenzen akzeptabler Kritik dann, wenn sich diese gegen Medien richtet, enger zu ziehen als etwa gegen Politiker (vgl Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 06.07.1986, Zl 12/1984/84/131). Entscheidungstexte 9 Os 18/87 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...