Entscheidungen zu § 11 BO 1994

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Beschluss 2021/8/24 W122 2168325-1

Begründung: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer ist als Richter am Verwaltungsgericht Wien tätig. Der Beschwerdeführer beantrage am 25.03.2015 die Neuberechnung des Vorrückungsstichtages. Mit Bescheid vom 24.07.2017 wurden Schulzeiten angerechnet und unter Spruchpunkt 5 der Antrag des Beschwerdeführers auf Nachzahlung abgewiesen. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 16.08.2017 fristgerecht Beschwerde. Mit Schreiben vom 18.08.2017 legte die belangte Behörde die Beschwerde und den... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 24.08.2021

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