Norm: BTVG §2 BTVG § 2 heute BTVG § 2 gültig ab 01.01.1997
Rechtssatz: Ein entgeltlicher Optionsvertrag, der auf den Erwerb von (Wohnungs-)Eigentum gerichtet ist, ist ein Bauträgervertrag im Sinn des § 2 Abs 1 BTVG. Ein entgeltlicher Optionsvertrag, der auf den Erwerb von (Wohnungs-)Eigen... mehr lesen...