RS OGH 2024/7/9 10Ob29/24y

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Veröffentlicht am 09.07.2024
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Rechtssatz

Ein entgeltlicher Optionsvertrag, der auf den Erwerb von (Wohnungs-)Eigentum gerichtet ist, ist ein Bauträgervertrag im Sinn des § 2 Abs 1 BTVG.Ein entgeltlicher Optionsvertrag, der auf den Erwerb von (Wohnungs-)Eigentum gerichtet ist, ist ein Bauträgervertrag im Sinn des Paragraph 2, Absatz eins, BTVG.

Entscheidungstexte

  • RS0134871">10 Ob 29/24y
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 09.07.2024 10 Ob 29/24y

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134871

Im RIS seit

20.08.2024

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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