Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 21. Mai 2003 wurde die Lenkberechtigung der Beschwerdeführerin für die Klasse B gemäß "§ 5/ 5" Führerscheingesetz - FSG bis 21. Mai 2008 befristet erteilt und die Auflage ausgesprochen: "Nachuntersuchung in 5 Jahren mit Vorlage internistischem und augenfachärztlichem Befund". Der dagegen von der Beschwerdeführerin erhobenen Berufung gab die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid keine Folge und bestätigte den erstinst... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §8 Abs2;FSG-GV 1997 §11 Abs1;FSG-GV 1997 §11;FSG-GV 1997 §3 Abs5;FSG-GV 1997 §8 Abs2;FSG-GV 1997 §8;
Rechtssatz: Fortschreitende Erkrankungen werden im § 3 Abs. 5 FSG-GV 1997 allgemein, hinsichtlich der Augenerkrankungen im § 8 Abs. 2 FSG-GV 1997 geregelt. In § 11 FSG-GV 1997 finden sich Bestimmungen zur Zuckerkrankheit. Hinsichtlich fortschreitender Erkrankungen enth... mehr lesen...