Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei ist klagende Partei des der Gebührenforderung zugrundeliegenden Verfahrens XXXX des Landesgerichts Ried im Innkreis, welches eine Anfechtungsklage betreffend eine in das Eigentum der beklagten Partei gelangte Liegenschaft in der Katastralgemeinde 40327 Wildshut zum Gegenstand hat. Mit der Klage vom 18.11.2014 begehrte die beschwerdeführende Partei, die im angeführten Verfahren XXXXdes Landesgerichts Ried im... mehr lesen...