Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis vom 13.09.2016 wendet sich gegen die XXXX XXXX : "Die XXXX GmbH (in der Folge: XXXX ; FN XXXX ), ein konzessioniertes Kreditinstitut mit Sitz in XXXX , hat gemäß § 99d BWG zu verantworten, dass die XXXX im Zeitraum vom 01.01.2014 bis 30.06.2014 in den Geschäftsmodellen ‚ XXXX ', ‚ XXXX ' und ‚ XXXX ' keine angemessenen und geeigneten Verfahren und Strategien für die Risikobewertung eingeführt... mehr lesen...