Entscheidungen zu § 94a Abs. 1 LDG 1984

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2000/7/3 2000/09/0006

Der im Jahr 1943 geborene Beschwerdeführer stand als Berufsschuloberlehrer (BOL) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Bundeshauptstadt Wien. Seine letzte Dienststelle war die Berufsschule für Sanitär- und Heizungstechnik in 1060 Wien, Mollardgasse 87. Der Beschwerdeführer unterrichtete an dieser Berufsschule den Unterrichtsgegenstand Elektrotechnik. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. Se... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.07.2000

RS Vwgh 2000/7/3 2000/09/0006

Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §94a Abs1 idF 1998/I/046;
Rechtssatz: Zwar hat der Beschuldigte sein persönliches Erscheinen bei der mündlichen Verhandlung durch die Vorlage von ärztlichen Zeugnissen entschuldigt, die Disziplinaroberkommission durfte diese jedoch ungeachtet der Abwesenheit des Beschuldigten im Grunde des § 94a Abs 1 LDG 1984, in der Fassung der Novelle BGBl I Nr 46/1998, durchführen. (Mit... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.07.2000

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