Der Beschwerdeführer stand als Volksschullehrer ab 1. Oktober 1983 bis zum Ablauf des dritten Monates nach Zustellung des angefochtenen Bescheides (das heißt bis einschließlich 30. November 1993) in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Bereits zuvor hatte die belangte Behörde mit Bescheid vom 25. Juli 1989 das provisorische Dienstverhältnis des Beschwerdeführers wegen unbefriedigenden Arbeitserfolges gekündigt. Mit Erkenntnis vom 18. März ... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §61;LDG 1984 §63;LDG 1984 §64 Abs1;
Rechtssatz: § 64 Abs 1 LDG 1984 ist nur bei Berichten, die iZm der (formellen) Leistungsfeststellung gem § 61 LDG 1984 und § 63 LDG 1984 erstattet werden, anzuwenden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1993120283.X02 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...