Der Beschwerdeführer steht als Berufsschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wien. Seine Dienststelle ist die Berufsschule für Nachrichtentechnik in Wien VI. Am 28. Mai 1997 beantragte er beim Stadtschulrat für Wien die Vergütung von Mehrdienstleistungen gemäß § 61 GG 1956. Er begründete seinen Antrag damit, dass er im Zeitraum vom 2. September 1996 bis 2. Februar 1997 seine Lehrverpflichtung wöchentlich um 10 Stunden überschritten habe. Ma... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §52 Abs5 idF 1993/519;
Rechtssatz: Der Wortlaut des § 52 Abs 5 LDG 1984 idF 1993/519 erfasst nur lehrgangsmäßige und saisonmäßige Berufsschulen. Mangels Vorliegens einer planwidrigen Rechtslücke ist auch die analoge Anwendung der Bestimmung auf Lehrer an ganzjährig geführten Berufsschulen ausgeschlossen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...