RS Vwgh 1999/5/26 98/12/0119

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Veröffentlicht am 26.05.1999
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64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §52 Abs5 idF 1993/519;

Rechtssatz

Der Wortlaut des § 52 Abs 5 LDG 1984 idF 1993/519 erfasst nur lehrgangsmäßige und saisonmäßige Berufsschulen. Mangels Vorliegens einer planwidrigen Rechtslücke ist auch die analoge Anwendung der Bestimmung auf Lehrer an ganzjährig geführten Berufsschulen ausgeschlossen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998120119.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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