Index
64/03 LandeslehrerNorm
LDG 1984 §52 Abs5 idF 1993/519;Rechtssatz
Der Wortlaut des § 52 Abs 5 LDG 1984 idF 1993/519 erfasst nur lehrgangsmäßige und saisonmäßige Berufsschulen. Mangels Vorliegens einer planwidrigen Rechtslücke ist auch die analoge Anwendung der Bestimmung auf Lehrer an ganzjährig geführten Berufsschulen ausgeschlossen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998120119.X01Im RIS seit
11.07.2001