Rechtssatz: Aus den Bestimmungen des Art. I Abs. 3 der Anlage zum LDG und § 51 Abs. 6 LDG lässt sich nicht zwingend ableiten, dass auch die Leiter von jenen zweisprachigen Schulen, an denen sie von der regelmäßigen Unterrichtserteilung befreit sind, d.h. an Schulen mit mehr als sieben Klassen, über die der Schulart entsprechende Befähigung zur Erteilung des Unterrichts auch in der slowenischen Unterrichtssprache nachzuweisen haben. Schlagworte Schulleiterbestellung, Volksschule, Minde... mehr lesen...