RS UVS Kärnten 2013/04/25 KUVS-K2-861/19/2012

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Veröffentlicht am 25.04.2013
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Rechtssatz

Aus den Bestimmungen des Art. I Abs. 3 der Anlage zum LDG und § 51 Abs. 6 LDG lässt sich nicht zwingend ableiten, dass auch die Leiter von jenen zweisprachigen Schulen, an denen sie von der regelmäßigen Unterrichtserteilung befreit sind, d.h. an Schulen mit mehr als sieben Klassen, über die der Schulart entsprechende Befähigung zur Erteilung des Unterrichts auch in der slowenischen Unterrichtssprache nachzuweisen haben.

Schlagworte
Schulleiterbestellung, Volksschule, Minderheitenschulwesen, Zweisprachige Schulen, Slowenische Unterrichtssprache, Fachliche Qualifikation, Persönliche Qualifikation, Bewertung
Zuletzt aktualisiert am
28.08.2013
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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