Die Beschwerdeführerin steht als Hauptschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Vorarlberg. Mit Eingabe vom 12. April 2005 beantragte sie (für das Schuljahr 2005/2006) weiterhin die Herabsetzung ihrer Lehrverpflichtung auf ein Ausmaß von 18 Unterrichtsstunden wöchentlich. Darauf erging an sie am 9. Mai 2005 folgende Erledigung: "Betrifft: Herabsetzung der Jahresnorm Sehr geehrte Frau B, aufgrund Ihres Antrages setzt die Vorarl... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §45 Abs1 idF 2001/I/047;LDG 1984 §45 Abs3 idF 2001/I/047;
Rechtssatz: Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes hat die Herabsetzung der Lehrverpflichtung gemäß § 45 LDG 1984 durch die Erlassung eines rechtsgestaltenden Bescheides zu erfolgen, aus welchem das präzise Ausmaß der herabgesetzten Lehrverpflichtung hervorzugehen hat. European Case Law ... mehr lesen...