RS Vwgh 2006/9/13 2006/12/0085

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Veröffentlicht am 13.09.2006
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64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §45 Abs1 idF 2001/I/047;
LDG 1984 §45 Abs3 idF 2001/I/047;

Rechtssatz

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes hat die Herabsetzung der Lehrverpflichtung gemäß § 45 LDG 1984 durch die Erlassung eines rechtsgestaltenden Bescheides zu erfolgen, aus welchem das präzise Ausmaß der herabgesetzten Lehrverpflichtung hervorzugehen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006120085.X01

Im RIS seit

01.11.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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