Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §27 Abs3;
Rechtssatz: Die unbegründete Äußerung eines Lehrers, die Funktion der Leiterstellvertretung nicht anzunehmen, muss nicht als Antrag gem § 27 Abs 3 LDG um Entbindung von der Vertretungspflicht verstanden werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988120224.X01 Im RIS seit 01.03.2007 mehr lesen...