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64/03 LandeslehrerNorm
LDG 1984 §27 Abs3;Rechtssatz
Die unbegründete Äußerung eines Lehrers, die Funktion der Leiterstellvertretung nicht anzunehmen, muss nicht als Antrag gem § 27 Abs 3 LDG um Entbindung von der Vertretungspflicht verstanden werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988120224.X01Im RIS seit
01.03.2007