RS Vwgh 1989/5/22 88/12/0224

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Veröffentlicht am 22.05.1989
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Index

64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §27 Abs3;

Rechtssatz

Die unbegründete Äußerung eines Lehrers, die Funktion der Leiterstellvertretung nicht anzunehmen, muss nicht als Antrag gem § 27 Abs 3 LDG um Entbindung von der Vertretungspflicht verstanden werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988120224.X01

Im RIS seit

01.03.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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