Die Beschwerdeführerin steht seit 1. Jänner 2004 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Land Kärnten. Sie wurde zuvor im Dienststand mit Wirkung vom 1. September 2002 - zunächst befristet für den Zeitraum bis zum 31. August 2006 - zur Schulleiterin der Volksschule G. ernannt. Mit dem angefochtenen, der Beschwerdeführerin am 8. Oktober 2003 zugestellten Bescheid traf die belangte Behörde folgende Entscheidung: "Gemäß § 26a Abs. 3 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes,... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §26a Abs2 idF 1996/329;LDG 1984 §26a Abs3 idF 1996/329;LDG 1984 §26a Abs6 idF 1996/329;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Aus dem in Bezug auf die Rechtsfolge des Ausspruches der Nichtbewährung völlig eindeutigen Inhalt des § 26a Abs. 3 LDG 1984 folgt, dass der Ausspruch selbst - wenngleich das Gesetz für ihn nur den spätest möglichen Zeitpunkt ausdrü... mehr lesen...