I. Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Mit Schreiben vom 7. Oktober 1991 stellte der Beschwerdeführer beim Landesschulrat für Oberösterreich ein Ansuchen um Karenzierung. Darin führte er aus, seit der Übernahme der Funktion als Bürgermeister von M sei seine Lehrverpflichtung um die Hälfte reduziert worden, jedoch sei ihm zu seinem diesbezüglichen neuerlichen Ansuchen mitgeteilt worden, da... mehr lesen...