IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Dr. Kühnel als Einzelrichter über die Beschwerde (Vorlageantrag) von A, vertreten durch B, Rechtsanwalt, gegen den durch die Beschwerdevorentscheidung vom 05.03.2021, GZ: ***, geänderten Bescheid der Bildungsdirektion für Niederösterreich vom 28.12.2020, GZ: ***, betreffend Feststellung der auf das Besoldungsdienstalter anzurechnenden Vordienstzeiten gemäß § 12 Gehaltsgesetz 1956 (GehG) nach Durc... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 01.09.2021 Norm: LDG 1984 §106 Abs1LDG 1984 §106 Abs2GehG 1956 §12
Rechtssatz: Nach § 4 Abs 1 der auf Vertragslehrer anzuwendenden VO BGBl II Nr 283/2015, sind bei einer Verwendung von Absolventinnen und Absolventen eines Lehramtsstudiums im Bereich der Allgemeinbildung unter anderem in der Sekundarstufe I Zeiten einer einschlägigen Tätigkeit im Kindergarten- und Hortwesen, s... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Dr. Kühnel als Einzelrichter über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwalt, in ***, ***, gegen den Bescheid des Landesschulrates für Niederösterreich vom 10.01.2018, Zl. ***, betreffend Anrechnung von Vordienstzeiten gemäß § 12 GehG zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision nicht zulässig. ... mehr lesen...