Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensverlaufes wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die Entscheidungsgründe: des in dieser Rechtssache ergangenen Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 21. Mai 1992, Zl. 92/09/0039, verwiesen. Mit dem genannten Erkenntnis war der im ersten Rechtsgang erflossene Bescheid der belangten Behörde vom 23. Dezember 1991 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben worden. In für das weitere Verfahren maßgebender Weise ... mehr lesen...
Index: L26004 Lehrer/innen Oberösterreich63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §11 Abs5;BDG 1979 §123 Abs2;BDG 1979 §8 Abs3;LDG 1984 §10 Abs4;LDG 1984 §8 Abs3;LDG 1984 §92 Abs2;LDHG OÖ 1986 §17 Abs8;
Rechtssatz: Der Beschluß, gegen einen Landeslehrer das Disziplinarverfahren gemäß § 92 Abs 2 LDG 1984 einzuleiten, ist nicht bloß eine prozessuale Verfügung. Der Einleitungsbeschluß gestalt... mehr lesen...