1 Die Revisionswerber sowie weitere Personen beantragten mit Eingabe vom 24.7.2006 die Eintragung des Koppelfischereirechts F in das Fischereibuch für sämtliche Gewässer innerhalb näher bestimmter Grenzen. Mit Bescheid des Amtes der oberösterreichischen Landesregierung vom 22.5.2012 wurde gemäß § 7 Abs. 1 und 9 Oö. Fischereigesetz 1983 der im Fischereibuch der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land einzutragende Wortlaut betreffend das Koppelfischereirecht F festgesetzt. Als Fischereib... mehr lesen...
In ihrer Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes und des Grundsteuermeßbetrages land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zum 1. Jänner 1979 betreffend den von der Beschwerdeführerin mit "X-See, Parzelle Nr. 805 (Fischerei)" bezeichneten Betrieb gab die Beschwerdeführerin die tatsächliche Nutzung der genannten Fläche von 144,72 ha mit "Gewässer" an, wobei sie auf ihre Fischereiberechtigung verwies. Mit dem Einheitswertbescheid (Hauptfeststellung) zum 1. Jänner 1979 mit Wirksamkei... mehr lesen...
In ihrer Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes und des Grundsteuermeßbetrages land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zum 1. Jänner 1979 betreffend den von der Beschwerdeführerin mit "X-See, Parzelle Nr. 805 (Fischerei)" bezeichneten Betrieb gab die Beschwerdeführerin die tatsächliche Nutzung der genannten Fläche von 144,72 ha mit "Gewässer" an, wobei sie auf ihre Fischereiberechtigung verwies. Mit dem Einheitswertbescheid (Hauptfeststellung) zum 1. Jänner 1979 mit Wirksamkei... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §30 Abs1;BewG 1955 §46 Abs1;BewG 1955 §48 Abs1;BewG 1955 §50 Abs1;BewG 1955 §57 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 5;
Rechtssatz: Es ist nicht rechtswidrig, sich bei Beurteilung der überwiegenden Zweckbestimmung eines Wirtschaftsgutes nach der Verkehrsauffassung vom Verhältnis der durch die jeweilige Nutzung des Wirtschaftsgutes erz... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §29 Z5;BewG 1955 §50 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 5;
Rechtssatz: Ein Fischereirecht, das dem Eigentümer des Gewässers bzw Gewässerbettes zukommt, ist nach der Verkehrsauffassung selbständig bewertbar (Hinweis E 11.12.1990, 90/14/0199). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:19891... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §29 Z5;BewG 1955 §50 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 5;
Rechtssatz: Ein Fischereirecht, das dem Eigentümer des Gewässers bzw Gewässerbettes zukommt, ist nach der Verkehrsauffassung selbständig bewertbar (Hinweis E 11.12.1990, 90/14/0199). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:19891... mehr lesen...