Mit Pachtvertrag vom 28. März 1978 verpachtete Emma T, die Mutter des Beschwerdeführers, die Liegenschaft Parz. Nr. nn1 KG Y der Stadtgemeinde Innsbruck. Nach Punkt V. der Vertragsurkunde ist der Zweck dieses Vertrages die Verwendung des Grundstückes für Schrebergärten. Der Stadtgemeinde Innsbruck wurde nach diesem Vertragspunkt das Recht eingeräumt, die für die Anlegung von Schrebergärten erforderlichen Maßnahmen auf eigene Kosten durchzuführen und die einzelnen aufzuteilenden Fläche... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §49 Abs1;UStG 1972 §22 Abs1;UStG 1972 §22 Abs3;
Rechtssatz: Ein vorwiegend der Erholung dienender Kleingarten, dessen Bewirtschaftung bei einem Fremdvergleich keinen nennenswerten Ertrag abzuwerfen in der Lage ist, kann nicht zum landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Vermögen gerechnet werden (Hinweis § 49 Abs 1 letzter Satz BewG). ... mehr lesen...