Mit Bescheid des Finanzamtes vom 10. Jänner 1996 wurde der Einheitswert für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb der Beschwerdeführer im Wege einer Wertfortschreibung zum 1. Jänner 1995 mit S 188.000,-- festgestellt. In ihrer Berufung wandten sich die Beschwerdeführer insbesondere gegen die Festsetzung des Hektarsatzes mit S 9.278,-- , da dies eine nahezu 50 %ige Erhöhung gegenüber dem bisher festgesetzten Hektarsatz bedeuten würde und eine derartige Erhöhung im krassen Widersp... mehr lesen...