Norm: JN §60 Abs2BewG §19BewG §21BewG §22
Rechtssatz: Wird ein Grundbuchskörper einer bestehenden wirtschaftlichen Einheit (einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb) zugerechnet, so stellt sich der für den zugerechneten Grundbuchskörper vom Finanzamt ((aus Fläche und Hektarsatz (§ 36 BewG)) ermittelte "Hilfswert" nicht als Einheitswert des zugerechneten Grundbuchskörpers im Sinne des § 19 BewG und somit nicht als Bewertungsgrundlage im Sin... mehr lesen...