Norm
JN §60 Abs2Rechtssatz
Wird ein Grundbuchskörper einer bestehenden wirtschaftlichen Einheit (einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb) zugerechnet, so stellt sich der für den zugerechneten Grundbuchskörper vom Finanzamt ((aus Fläche und Hektarsatz (§ 36 BewG)) ermittelte "Hilfswert" nicht als Einheitswert des zugerechneten Grundbuchskörpers im Sinne des § 19 BewG und somit nicht als Bewertungsgrundlage im Sinne des § 60 Abs 2 JN für den den Streitgegenstand bildenden (zugerechneten) Grundbuchskörper dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0639:1997:RG0000007Dokumentnummer
JJR_19970116_OLG0639_00500R00263_96B0000_002