Das Nachlaßvermögen besteht im wesentlichen aus je einem Drittel Miteigentumsanteil an den Liegenschaften EZ 596 und 200 der KG J. Diesbezüglich liegen offene Forderungen des Wohnhaus-Wiederaufbaufonds vor. Das Erstgericht hat mit seinem Beschluß zunächst das vom Gerichtskommissär aufgenommene Inventar mit Aktiven in der Höhe von 879 540.65 S und Passiven in der Höhe von 196 913.73 S, sohin mit einem reinen Nachlaß von 682 627.28 S verlaßbehördlich und für die beiden minderjährigen ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §102AußStrG §105 Abs1BewG §14 Abs3
Rechtssatz: Ein zinsenfreies Darlehen des Wohnhaus-Wiederaufbaufonds mit langjähriger Laufzeit ist nicht mit den zur Gänze aushaftenden Betrag, sondern nur zu einem Teil vom Schätzwert der Liegenschaft abzuziehen. Da aber für die Feststellung des Verkehrswertes der Liegenschaft unter Berücksichtigung ihrer Belastung durch Darlehen des Wohnhaus-Wiederaufbaufonds mit besonders günstigen Bedingungen... mehr lesen...