Die am 12. Jänner 1995 gegründete Hoffmann & Kutscherauer GesmbH war alleinige Gesellschafterin der Beschwerdeführerin, wobei sie den betreffenden Geschäftsanteil (der ein Nominale von S 3,000.000,-- verkörperte) mit Abtretungsvertrag vom 7. Februar 1995 um S 4,600.000,-- erworben hatte. Mit in Form eines Notariatsaktes errichtetem Verschmelzungsvertrag vom 6. April 1995 fand zwischen der genannten Gesellschafterin und der Beschwerdeführerin zum Stichtag 10. Februar 1995 eine ... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern
Norm: KVG 1934 §18 Abs1;KVG 1934 §18 Abs2 Z1;KVG 1934 §18 Abs2;KVG 1934 §22;
Rechtssatz: Dadurch, daß die Abgabenbehörde unrichtigerweise vermeinte, es habe ein Vorgang gem § 18 Abs 2 Z 1 KVG stattgefunden, der als Anschaffungsgeschäft gilt, kann der Abgabepflichtige in seinen Rechten nicht verletzt sein, weil Vorgänge... mehr lesen...