RS Vwgh 1997/9/25 96/16/0224

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Veröffentlicht am 25.09.1997
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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §18 Abs1;
KVG 1934 §18 Abs2 Z1;
KVG 1934 §18 Abs2;
KVG 1934 §22;

Rechtssatz

Dadurch, daß die Abgabenbehörde unrichtigerweise vermeinte, es habe ein Vorgang gem § 18 Abs 2 Z 1 KVG stattgefunden, der als Anschaffungsgeschäft gilt, kann der Abgabepflichtige in seinen Rechten nicht verletzt sein, weil Vorgänge nach § 18 Abs 2 KVG nicht anders zu besteuern sind als Anschaffungsgeschäfte nach § 18 Abs 1 KVG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996160224.X02

Im RIS seit

11.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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