Anläßlich der Gründung der A. Beteiligungen GmbH in Wien brachten die Beschwerdeführerin und die C. GmbH Geschäftsanteile an der V. GmbH als Sacheinlage ein. Das Finanzamt schrieb von diesem Rechtsvorgang der A. Beteiligungen GmbH Börsenumsatzsteuer vor. Mit der an die A. Beteiligungen GmbH gerichteten Berufungsentscheidung wurde eine gegen diesen Börsenumsatzsteuerbescheid gerichtete Berufung als unbegründet abgewiesen. Die Behandlung der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerd... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: KVG 1934 §20;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993160085.X01 Im RIS seit 11.06.2001 mehr lesen...