Entscheidungsgründe: I. 1. Die Hauptversammlung der bf. Gesellschaft hat am 27. März 1985 beschlossen, das Grundkapital gemäß dem KapitalberichtigungsG aus Gesellschaftsmitteln um 25,000.000 S auf 50,000.000 S zu erhöhen. Die Erhöhung erfolgte durch Umwandlung von Teilbeträgen aus der gesetzlichen und der freien Rücklage, die zum Zeitpunkt der Beschlußfassung 23,215.285 S bzw. 24,500.000 S ausmachten. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien schrieb fü... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art5KapitalberechtigungsGKVStG §2 Z1
Leitsatz: Vorschreibung von Gesellschaftsteuer gem. §2 Z1
KapitalverkehrssteuerG für eine Erhöhung des Grundkapitals durch
Umwandlung von Teilbeträgen aus der gesetzlichen und der freien
Rücklage; keine Bedenken dagegen, daß auch für die Kapitalerhöhung
aus Gesellschaftsmittels Gesellschaftsteue... mehr lesen...