Der im Jahre 1946 geborene Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Verhältnis zum Bund und wird bei der Stabskompanie des Fliegerregiments 1, Langenlebarn, als Personalsachbearbeiter verwendet. In seiner Eingabe vom 26. Juni 2003 beantragte er gemäß § 52 Abs. 1 iVm § 14 Abs. 1 BDG 1979 "eine ärztliche Untersuchung zur Prüfung seines Gesundheitszustandes". Dieser Eingabe war die Kopie eines Bescheides des Landesinvalidenamtes für Wien, Niederös... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 idF 1995/820;BDG 1979 §14 Abs3;GehG 1956 §81 Abs1 Z2 impl;GehG 1956 §98 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Soweit der Beamte vorbringt, er sei schon deshalb dienstunfähig, weil bei einer Militärperson nach dem Anforderungsprofil die potenzielle Heranziehung zu militärischen Dienstleistungen nicht ausgeschlossen werden könne, ist ihm Folgendes zu ... mehr lesen...