Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Dienstrechtsmandat vom 23.08.2017 wurde dem Beschwerdeführer für seine vorübergehende Verwendung als „RefLtr & stvG3“ beim Kommando Logistik, Arbeitsplatz Pos.Nr. 060, Verwendungsgruppe MBO 2, Funktionsgruppe 7, für die Zeit vom 01.03.2017 bis 31.08.2017 eine nicht ruhegenußfähige Funktionsabgeltung im Ausmaß eines halben Vorrückungsbetrages seiner Verwendungsgruppe bemessen. 2. In seiner am 06.09.2017 fristgerecht erhobenen Vorstell... mehr lesen...