Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1. Der Beschwerdeführer steht als Oberst (seit 01.12.2019 Verwgr. M BO1) des Bundesheeres, XXXX , in einem öffentlich - rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 16.12.2019 beantragte er die bescheidmäßige Feststellung zur Auszahlung seiner beantragten, angeordneten, genehmigten geleisteten Überstunden ab 01.04.2017 bis 30.11.2019. I.2. Mit Schreiben vom 31.01.2020 brachte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer im Rahmen des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 01.12.2017 beantragte der Beschwerdeführer die Auszahlung von Überstunden in Höhe von 12 Stunden und 10 Minuten für den Zeitraum 09.10.2017, 19:20 Uhr bis zum 10.10.2017, 07:30 Uhr gemäß § 49 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) iVm § 16 Gehaltsgesetz 1956 (GehG 1956). Der Beschwerdeführer führte darin aus, dass er seit 01.01.2012 mit der Leitung des Amtes für Rüstung und Wehrtechnik betraut sei. Dieser Arbeitsplatz h... mehr lesen...