Der Beschwerdeführer steht als Oberst in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Landesverteidigung, wo er seit 1. Juli 1995 als Leiter des Referates III in der Revisionsabteilung A tätig ist. Auf Grund seiner Optionserklärung wurde der Beschwerdeführer mit 1. Jänner 1996 in das Funktionszulagenschema unter Einstufung in die Verwendungsgruppe M BO 2, Funktionsgruppe 7, Gehaltsstufe 19, übergeleitet. Mit Wirksamkeit vom 1.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §38;AVG §56;BDG 1979 §137;BDG 1979 §143;BDG 1979 §147;GehG 1956 §74 Abs1;GehG 1956 §91 Abs2 Z4 idF 1994/550;GehG 1956 §91 Abs3 idF 1994/550;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die vom Beamten beantragte Feststellung seiner besoldungsrechtlichen Stellung und damit in weiterer Folge die Beantwortung d... mehr lesen...