Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 01.08.2019 beantragte der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter des allgemeinen Verwaltungsdienstes (Verwendungsgruppe A1), bei der Landespolizeidirektion XXXX 1. die Feststellung der Anspruchsberechtigung auf Ausgleichsmaßnahmen für besondere Erschwernisse des Exekutivdienstes im Nachtdienst nach § 82b GehG und 2. die Erstattung des Zeitguthabens oder entsprechend... mehr lesen...