Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin war aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer COVID-19-Risikogruppe von 14.09.2020 bis 30.06.2021 gemäß § 12k GehG vom Dienst freigestellt. 1. Die Beschwerdeführerin war aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer COVID-19-Risikogruppe von 14.09.2020 bis 30.06.2021 gemäß Paragraph 12 k, GehG vom Dienst freigestellt. 2. Mit Antrag vom 26.05.2021 begehrte die Beschwerdeführerin um Auskunft, seit wann, aus... mehr lesen...