Der Beschwerdeführer steht seit seiner Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31. Jänner 2001 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Mit Wirksamkeit vom 1. August 1991 war er bis zur definitiven Besetzung der Direktorstelle mit der provisorischen Leitung des Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums K betraut und mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1992 zum Direktor dieser Schule ernannt worden. Der Beschwerdeführer war in der Zeit vom 4. Juni 1996 bis zum 5... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §57 Abs3 idF 1977/662;GehG 1956 §8 Abs1 idF 1969/198;GehG 1956 §8;
Rechtssatz: Die Erhöhung der Dienstzulage nach § 57 Abs. 3 GehG 1956 stellt keine "Vorrückung" im Sinn des § 8 GehG 1956 dar, weil diese Erhöhung nicht wie § 8 Abs. 1 GehG 1956 auf die seit dem Vorrückungsstichtag zurückgelegte Dienstzeit des Beamten (Lehrers) abstellt, sondern - wie die EB zur 20. Gehalts... mehr lesen...
Der 1939 geborene Beschwerdeführer steht als Beamter im Funktionszulagenschema (Amtstitel: Oberrat) in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG rechtskundig. Im Jahre 1986 schloss er das neben seiner Berufstätigkeit betriebene Studium der Rechtswissenschaften mit Erfolg ab. Mit 1. Juni 1990 wurde er in den Ruhestand versetzt. Zu diesem Zeitpunkt gehörte er der Verwendungsgruppe W 2, Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2 an. Mit Wir... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §16;BDG 1979 §8;GehG 1956 §12a;GehG 1956 §14;GehG 1956 §32;GehG 1956 §8;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wurde zum Zeitpunkt seiner Reaktivierung mit 1. Juni 1993 gleichzeitig aus der Verwendungsgruppe W2 der Besoldungsgruppe Wachebeamte in die Verwendungsgruppe A der Besoldungsgruppe Beamte der Allgemeinen Verwaltung überstellt. Es handelt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Rat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Post- und Telegraphendirektion für Tirol und Vorarlberg (im folgenden: PTD) in Innsbruck. In das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis wurde er am 1. Dezember 1981 als Beamter der Dienstklasse III, Verwendungsgruppe A, aufgenommen; sein Vorrückungsstichtag wurde sodann mit Bescheid der Dienstbehörde I. Instanz vom 3. Dezember 1981 mit 19. Juli 1978 festgesetzt... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: ABGB §6;ABGB §7;BDG 1979 §65 Abs6;BDGNov 1983/137 Art4 Abs1;GehG 1956 §8;VwRallg;
Rechtssatz: Nach dem EINDEUTIGEN WORTLAUT des Art 4 Abs 1 BDGNov 1983/137 gebührt einem Beamten bei Erfüllung der in dieser Bestimmung enthaltenen Tatbestandserfordernisse jenes Urlaubsausmaß... mehr lesen...