Der Beschwerdeführer steht als Amtssekretär (Verwendungsgruppe B) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Finanzlandesdirektion X, wo er in der Geschäftsabteilung 1 (Präsidial- und Personalabteilung) tätig ist. Seit 1. Juli 1985 übt er die Funktion des Hauptreferenten für Personalangelegenheiten der Zollwache aus. Mit Eingabe vom 13. Mai 1987 beantragte der Beschwerdeführer, ihm eine Verwendungszulage nach § 30a Abs. 1 Z. 2 des Gehaltsgese... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §30a Abs1 Z2;GehG 1956 §72 Abs1;
Rechtssatz: Aus § 72 Abs 1 zweiter Satz iVm § 30a Abs 1 Z 2 GehG ergibt sich die Gleichstellung von Beamten der allgemeinen Verwaltung und Wachebeamten in bezug auf die Zulagenregelung des § 30a GehG. Durch die Gleichstellung der Beamten der Verwendungsgruppe Wl mit jenen der Verwendungsgruppe B (Dienstklassen III bis VIII) ist das Zulagen... mehr lesen...