Entscheidungen zu § 63b Abs. 5 GehG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2003/1/22 2002/12/0116

Der Beschwerdeführer steht als Professor der VerwGr L 1 an der Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule in E in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Nach den unbestrittenen Sachverhaltsfeststellungen im angefochtenen Bescheid unterrichtete der Beschwerdeführer im Schuljahr 1999/2000 den Gegenstand "Volkswirtschaft" in drei Maturaklassen und bereitete die Kandidaten aus allen diesen drei Klassen im Rahmen von Vorbereitungsstunden auf die Reifeprüfung vor. I... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.01.2003

RS Vwgh 2003/1/22 2002/12/0116

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §63b Abs1 idF 2001/I/087;GehG 1956 §63b Abs5 idF 2001/I/087;GehG 1956 §63b idF 2001/I/087;
Rechtssatz: § 63b GehG 1956 regelt die finanzielle Entschädigung für Leistungen von Lehrern in der - sich vom normalen stundenplanmäßigen Betrieb unterscheidenden - Vorbereitungszeit vor der mündlichen Prüfung. Diese Bestimmung hat zum Ziel, die in dieser Zeit tatsächlich geleistet... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.01.2003

RS Vwgh 2003/1/22 2002/12/0116

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §63b Abs1 idF 2001/I/087;GehG 1956 §63b Abs4 idF 1999/I/006;GehG 1956 §63b Abs5 idF 2001/I/087;GehG 1956 §63b idF 2001/I/087;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer bereitete insgesamt fünf Kandidaten aus drei Klassen gemeinsam und gleichzeitig im Rahmen von insgesamt 12 Vorbereitungsstunden vor. Jede dieser Gruppen von Schülern aus (ursprünglich) drei Klassen konnte daher vom ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.01.2003

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