Begründung: Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs. 2 ArbVG. Die Kollektivvertragsfähigkeit wurde ihm vom Obereinigungsamt im Jahre 1957 zuerkannt; diese Zuerkennung gilt nach dem Inkrafttreten des ArbVG weiter. Die Antragsgegnerin ist gemäß dem § 7 ArbVG eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitgeber. Antragsteller und Antragsgegnerin sind daher im Sinne des § 54 Abs. 2 erster Satz ASGG als Parteien des geg... mehr lesen...
Norm: GehG §61HGG §36 Abs1HGG §39VBG §45
Rechtssatz: Anspruch auf Fortzahlung von Mehrdienstleistungsvergütung während eines Präsenzdienstes gemäß § 36 Abs 1 HGG besteht nur, wenn die Vergütung auch ohne Verhinderung durch den Präsenzdienst weiterhin gebührt hätte. Entscheidungstexte 9 ObA 512/89 Entscheidungstext OGH 25.04.1990 9 ObA 512/89 Veröff: SZ 63/70 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist als Vertragslehrer am Bundesrealgymnasium Villach-Perau beschäftigt. Er bezog im Schuljahr 1986/87 zusätzlich zu seinem Entgelt eine Vergütung für dauernde Mehrdienstleistung von monatlich S 7.625,30 brutto. Vom 5.Mai 1987 bis 16.Mai 1987 absolvierte er eine Kaderübung beim österreichischen Bundesheer. Aus diesem Grunde erhielt er für Mai 1987 nur eine Mehrdienstleistungsvergütung von S 4.836,60 brutto. Mit der vorliegenden Klage verlangt der Kl... mehr lesen...
Norm: GehG §61
Rechtssatz: Bei der Vergütung für Mehrdienstleistung nach § 61 GehG handelt es sich nicht um eine Zulage, sondern um Nebengebühren. Entscheidungstexte 9 ObA 164/89 Entscheidungstext OGH 24.05.1989 9 ObA 164/89 Veröff: JBl 1990,61 = Arb 10786 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0059861 ... mehr lesen...
Norm: GehG §61HGG §39 Abs1VBG §3VBG §45
Rechtssatz: Mehrdienstleistungsvergütung während Kaderübung. Für die "Fortzahlung" Zahlung der Monatsbezüge zuzüglich allfälliger Nebengebühren eines vertragsbediensteten AHS - Lehrers, der an einer Kaderübung des Bundesheeres teilnimmt, kommt es nicht darauf an, ob eine Mehrdienstleistungsvergütung pauschalierungsfähig ist und "laufend" gebührt, sondern darauf, ob dem Arbeitnehmer diese Vergütung gebührt... mehr lesen...